Sie sind hier: Mitgliedschaft  

MITGLIEDSCHAFT, BEITRAGSHÖHE, ETC.

Mitgliedschaft, Beitragshöhe, etc.

Nach Eintritt in den Hammerthaler Sportverein erhalten Sie einen Mitgliedsausweis, der Eigentum des Vereins ist und auf Ihren Namen ausgestellt ist.
Beim Hammerthaler Sportverein gibt es vier verschiedene Beitragsgruppen, die sich wie folgt aufteilen:




Einstufung der Beitragsgruppen

Beitragsgruppe 1 für Mitglieder bis 14 Jahre
Beitragsgruppe 2 für Mitglieder bis 21 Jahre sowie für Mitglieder über 21 Jahre bis maximal 27 Jahre, sofern sie in Ausbildung stehen, bzw. arbeitslos sind
Beitragsgruppe 3 für Mitglieder über 21 Jahre, sofern Beitragsgruppe 2 nicht zutrifft
Beitragsgruppe 4 für Familien



 
  aktiv passiv
Beitragsgruppe 1 3,00 €uro pro Monat 3,00 €uro pro Monat
Beitragsgruppe 2 4,00 €uro pro Monat 4,00 €uro pro Monat
Beitragsgruppe 3 5,00 €uro pro Monat 5,00 €uro pro Monat
Beitragsgruppe 4 10,00 €uro pro Monat 10,00 €uro pro Monat



 

Beispiele für den Familienbeitrag:

1 Erziehungsberechtigter, 2 Kinder
2 Erziehungsberchtigter, 1 Kind
4 Kinder

Der Beitrag für Familien (Beitragsgruppe 4) wird gewährt, wenn die Summe der Einzelbeiträge der Mitglieder die Summe von 2 Beiträgen der
Beitragsgruppe 4 (= z.Zt. 2 x 5,00 € = 10,00 €) übersteigt.

Die Entrichtung des Beitrages erfolgt mittels Lastschriftverfahren oder in Ausnahmefällen über Rechnungsstellung.

Im Lastschriftverfahren erfolgt die Beitragserhebung durch den Verein mittels Lastschriftverfahren durch Abbuchung von Ihrem Konto aufgrund der von Ihnen erteilten Einzugsermächtigung
bei Zahlweise jährlich zum 01.02.
bei Zahlweise halbjährlich zum 01.02. und 01.08.
bei Zahlweise vierteljährlich zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11

Das komplette Anmeldeformular steht für Sie in unserem Downloadbereich zu Verfügung.

ACHTUNG:
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft nur schriftlich und zum Ende eines Quartals möglich ist!
Mitglieder aus dem Bereich "Fußball" müssen Ihre Kündigung zusätzlich noch per Einschreiben einreichen!
In jedem Fall ist die Rückgabe des Mitgliedsausweises erforderlich.

zurück zur Übersicht




Druckbare Version