Wichtiger Hinweis für Mitglieder aus dem Bereich "Fußball" Laut § 11 Abs. 2 müssen sich Junioren aller Altersklassen durch Einschreiben beim abgebenden Verein als aktiver Spieler abmelden. Die Abmeldung muss bei einer offiziellen Vereinsanschrift erfolgen. Hierbei geht es weniger um die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen als um die Freigabe (oder auch nicht) für einen anderen Verein. Aktive Spieler können also durchaus Mitglied in mehreren Vereinen sein, sie müssen es aber sein in dem Verein, in dem sie als aktiver Spieler Mitglied sind. Die Prüfung der Freigabe obliegt dem Vorstand der Abteilung Fußball. Der Pass ist innerhalb von 14 Tagen auszuhändigen, per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung. All dieses gilt nur für aktive Spieler, natürlich nicht für passive Mitglieder. Wir sehen uns verpflichtet, uns an die Jugendspielordnung des Verbandes zu halten. §11 Abs. der Jugendspielordnung lässt die Ausnahme nach § 13 Abs. 3 zu. Hier steht, dass eine Abmeldung (per Einschreiben) nicht erfolgen braucht, wenn der Junior 6 Monate nicht mehr gespielt hat.
Geschäftsführung - Fußballjugend
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