Für die Anschaffung von Grundsportgeräten können Sportvereine ab sofort wieder Zuschüsse beantragen.
Es gelten folgende Voraussetzungen:
Mitgliedschaft beim LandesSportBund und damit beim KreisSportBund (KSB) und dem StadtSportVerband Witten (SSV) .
Der antragstellende Verein muss gemeinnützig sein.
Nach erfolgter Bewilligung der als zuschussfähig anerkannten Sportgeräte ist eine erneute Bezuschussung für den Verein / die Abteilung erst nach Ablauf von 36 Monaten wieder möglich.
Ein monatlicher Mindestmitgliedsbeitrag für aktive
Vereinsmitglieder (zurzeit für Kinder 3,- €, Jugendliche 4,- € und für Erwachsene 7,- €).
Die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Anschaffung muss begründet sein.
Das Mindestantragsvolumen muss 410,- € betragen.
Um das Antragsverfahren zu vereinfachen, reicht es aus, eine Ausfertigung des Antragsvordruckes direkt an den SSV zu schicken. Von hier aus wird der Antrag an den KSB und die Kreisverwaltung weiter geleitet.
Nach Anschaffung des Sportgerätes reicht es aus die Rechnungskopie und den Überweisungsbeleg nur beim SSV einzureichen. Auch diese Unterlagen leiten wir gerne für Sie weiter. Die Antragsfrist endet am 30.09.2011
WITTEN. Besser hätte es fast nicht laufen können: Die A-Formation vom Ruhr-Tanzclub Witten ist in Bochum mit dem Turniersieg in die Oberliga West II Latein gestartet. Damit hat das Team der Trainer Marion Kegenhoff und Tobias Jasinski den Grundstein für das große Ziel gelegt: den Aufstieg.