§ 22 - Kunsturheberrechtgesetz |
||
Alle Personen, die erkennbar dargestellt sind, sind mit der Veröffentlichung ihrer Bilder einverstanden. Nach § 22 - Kunsturheberrechtgesetz können diese Personen von ihrer Zustimmung hier zurücktreten. Das entsprechende Bild wird dann entfernt, bzw. unkenntlich gemacht. |
||
|
|
||
zurück |
||
© Hammerthaler-SV 1891 e.V. - 1998-2010 - Alle Rechte vorbehalten. |
||