Anschaffung von Grundsportgeräte. |
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Für die Anschaffung von Grundsportgeräten können Sportvereine ab sofort wieder Zuschüsse beantragen. |
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Es gelten folgende Voraussetzungen:
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Um das Antragsverfahren zu vereinfachen, reicht es aus, eine Ausfertigung des Antragsvordruckes direkt an den SSV zu schicken. Von hier aus wird der Antrag an den KSB und die Kreisverwaltung weiter geleitet. |
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